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   VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08.F(3)   

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https://dejure.org/2009,33214
VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08.F(3) (https://dejure.org/2009,33214)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.04.2009 - 7 K 805/08.F(3) (https://dejure.org/2009,33214)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. April 2009 - 7 K 805/08.F(3) (https://dejure.org/2009,33214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 VwVfG, § 3 IFG, § 9 KredWG
    Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzaufsicht; keine Offenbarung der Identität eines Informanten

  • Wolters Kluwer

    (Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten)

  • lda.brandenburg.de PDF

    (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Drittbetroffenheit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten

  • fragdenstaat.de

    Drittbetroffenheit - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten - Aufsichtsaufgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
    Zunächst ist festzustellen, dass die Klägerin vorliegend dieses Grundrecht geltend machen kann, obgleich sie eine juristische Person ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, WM 2007, S.1360, 1366).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LC 88/02

    Akteneinsicht zwecks Ermittlung des Namens eines Informanten abgelehnt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
    Hierzu gehört insbesondere der Schutz behördlicher Informanten (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 14.08.2002 - 4 LC 88/02 -, betätigt durch: BVerwG, Urteil vom 04.09.2003 - 5 C 48/02 - zitiert nach Juris).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98

    Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
    35 Die Klägerin hat jedoch keinen Auskunftsanspruch nach § 29 Abs. 2 VwVfG in seiner Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches die informationelle Selbstbestimmung umfasst, und dem Grundrechtsträger aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht auf Auskunft nicht nur über den Inhalt personenbezogener Daten, sondern auch auf deren Quelle gibt (vgl. dazu: RhPfVerfGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98 u.6/98; NJW 1999, S.2264).
  • VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07

    Informationsanspruch auf Zurverfügungstellung eines Berichts über die Auflösung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
    Demgegenüber erfasst der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen (vgl. dazu VG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F(V)) Vorliegend steht § 9 KWG der Offenbarung der Identität des Informanten daher schon deswegen nicht entgegen, weil von der Verschwiegenheitspflicht - erstens - Dritte hiervon im Sinne des angeführten Rechtsgutschutzes nicht davon betroffen sind und sich die Klägerin - zweitens - auf ein Grundrecht berufen kann, dessen Reichweite sich im Spannungsverhältnis mit der Verschwiegenheitspflicht befindet, ohne dass sich 9 KWG die einschlägigen Abwägungselemente entnehmen lassen.
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