Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08.F(3) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 29 VwVfG, § 3 IFG, § 9 KredWG
Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Finanzaufsicht; keine Offenbarung der Identität eines Informanten
- Wolters Kluwer
(Finanzaufsicht - keine Offenbarung der Identität eines Informanten)
- lda.brandenburg.de
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Aufsichtsaufgaben, Drittbetroffenheit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
- fragdenstaat.de
Drittbetroffenheit - (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Personenbezogene Daten - Aufsichtsaufgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Aufsichtsaufgaben, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
Zunächst ist festzustellen, dass die Klägerin vorliegend dieses Grundrecht geltend machen kann, obgleich sie eine juristische Person ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 u.a. -, WM 2007, S.1360, 1366). - OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LC 88/02
Akteneinsicht zwecks Ermittlung des Namens eines Informanten abgelehnt
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
Hierzu gehört insbesondere der Schutz behördlicher Informanten (vgl. dazu: OVG Lüneburg, Urteil vom 14.08.2002 - 4 LC 88/02 -, betätigt durch: BVerwG, Urteil vom 04.09.2003 - 5 C 48/02 - zitiert nach Juris). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
35 Die Klägerin hat jedoch keinen Auskunftsanspruch nach § 29 Abs. 2 VwVfG in seiner Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches die informationelle Selbstbestimmung umfasst, und dem Grundrechtsträger aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein Recht auf Auskunft nicht nur über den Inhalt personenbezogener Daten, sondern auch auf deren Quelle gibt (vgl. dazu: RhPfVerfGH, Entscheidung vom 04.11.1998 - VGH B 5/98 u.6/98; NJW 1999, S.2264). - VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 7 K 4170/07
Informationsanspruch auf Zurverfügungstellung eines Berichts über die Auflösung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.04.2009 - 7 K 805/08
Demgegenüber erfasst der Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht sämtliche Erkenntnisse, die bei der Beklagten im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit anfallen (vgl. dazu VG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.02.2009 - 7 K 4170/07.F(V)) Vorliegend steht § 9 KWG der Offenbarung der Identität des Informanten daher schon deswegen nicht entgegen, weil von der Verschwiegenheitspflicht - erstens - Dritte hiervon im Sinne des angeführten Rechtsgutschutzes nicht davon betroffen sind und sich die Klägerin - zweitens - auf ein Grundrecht berufen kann, dessen Reichweite sich im Spannungsverhältnis mit der Verschwiegenheitspflicht befindet, ohne dass sich 9 KWG die einschlägigen Abwägungselemente entnehmen lassen.